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BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE

Vorsorge, die verbindet.
Zukunft, die bleibt.

Eine verständlich organisierte betriebliche Altersvorsorge stärkt Beschäftigte und Arbeitgeber zugleich. Wir entwickeln ein Konzept, das zu Ihrem Unternehmen passt – persönlich begleitet, nachvollziehbar dokumentiert und dauerhaft betreut.

MitarbeiterbindungEntgeltumwandlungKlare Prozesse
Arbeitgeberin und Beschäftigte sprechen gemeinsam über ihre betriebliche Zukunft
Gute Vorsorge beginnt mit einem Konzept, das Arbeitgeber und Beschäftigte verstehen.

MEHR ALS EINE ZUSATZRENTE

Für Beschäftigte vorsorgen.
Als Arbeitgeber überzeugen.

Die bAV kann Versorgungslücken verkleinern und zugleich zeigen, dass ein Unternehmen Verantwortung übernimmt. Entscheidend ist nicht nur das Produkt, sondern ein sauber aufgebautes Versorgungskonzept mit verständlicher Kommunikation und verlässlicher Betreuung.

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VORTEILE FÜR ARBEITGEBER

Gute Mitarbeiter gewinnen.
Und langfristig halten.

Gerade im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann eine attraktive betriebliche Vorsorge den Unterschied machen. Sie ergänzt das Gehalt um einen Nutzen, der weit über den nächsten Monat hinausreicht.

  • Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterbindung stärken
  • Versorgungskonzept einheitlich und nachvollziehbar gestalten
  • Neue Beschäftigte strukturiert informieren
  • Bestehende Zusagen und mögliche Haftungsrisiken prüfen
  • Verwaltungsaufwand durch feste Abläufe und einen Ansprechpartner reduzieren
Persönliche Beratung eines Arbeitgebers und einer Mitarbeiterin zur betrieblichen Altersvorsorge
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ENTGELTUMWANDLUNG & ZUSCHUSS

Aus Bruttogehalt wird
zusätzliche Vorsorge.

Bei der Entgeltumwandlung fließt ein vereinbarter Teil des Bruttogehalts direkt in die betriebliche Altersvorsorge. Innerhalb der jeweils geltenden Grenzen können dadurch Steuern und Sozialabgaben in der Ansparphase reduziert werden.

Bei Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds muss der Arbeitgeber grundsätzlich 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zuschießen, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Tarifvertragliche und betriebliche Besonderheiten sind immer gesondert zu prüfen.

VEREINFACHTES BEISPIEL
200 €Beitrag aus dem Bruttoca. 100 €mögliche Nettobelastung

Nur zur Veranschaulichung: Die tatsächliche Nettobelastung hängt unter anderem von Einkommen, Steuerklasse, Sozialversicherung, Zuschuss und persönlicher Situation ab.

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DIE FÜNF DURCHFÜHRUNGSWEGE

Nicht jeder Weg
passt zu jedem Betrieb.

Das Betriebsrentengesetz kennt fünf Durchführungswege. Sie unterscheiden sich unter anderem bei Finanzierung, Verwaltungsaufwand, Bilanzwirkung und Gestaltungsmöglichkeiten. Wir ordnen ein, welcher Weg zu Unternehmensgröße, Belegschaft und Zielsetzung passt.

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Direktversicherung

Weit verbreitet und besonders für viele kleine und mittlere Unternehmen gut handhabbar.

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Pensionskasse

Rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung mit zugesagten Leistungen für Beschäftigte.

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Pensionsfonds

Eigenständiger Versorgungsträger mit größeren Spielräumen bei der Kapitalanlage.

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Unterstützungskasse

Mittelbarer Durchführungsweg, häufig interessant für höhere Versorgungszusagen.

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Direktzusage

Der Arbeitgeber sagt die Versorgungsleistung unmittelbar zu und bildet dafür Rückstellungen.

bAV EINFACH MANAGEN

Ein Ansprechpartner.
Ein klarer Ablauf.

Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur laufenden Betreuung bleiben wir an Ihrer Seite – für Geschäftsführung, Personalverantwortliche und Beschäftigte.

Mehr auf bAV-einfach.de
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BERATUNG & BETREUUNG

Einführen, erklären,
dauerhaft begleiten.

Eine bAV funktioniert nur dann gut, wenn sie im Alltag verständlich bleibt. Deshalb betrachten wir nicht allein Tarife, sondern auch die praktische Umsetzung im Unternehmen.

  • Bestehende Verträge und Versorgungsordnungen aufnehmen
  • Ziele, Zuschussmodell und anspruchsberechtigte Gruppen festlegen
  • Passende Durchführungswege und Anbieter vergleichen
  • Mitarbeiter verständlich und persönlich informieren
  • Eintritte, Austritte und Veränderungen fortlaufend begleiten

IHR WEG ZUM VERSORGUNGSKONZEPT

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Analysieren

Bestehende Versorgung, Ziele, Belegschaft und mögliche Haftungsthemen erfassen.

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Gestalten

Zuschuss, Durchführungsweg und Rahmenbedingungen passend zum Unternehmen festlegen.

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Begleiten

Beschäftigte informieren und das Konzept bei Veränderungen dauerhaft betreuen.

FACHLICHE GRUNDLAGEN

Unsere Darstellung orientiert sich an den Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Deutschen Rentenversicherung und dem Betriebsrentengesetz. Steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und tarifvertragliche Besonderheiten sind im Einzelfall zu prüfen.

HÄUFIGE FRAGEN

Betriebsrente.
Verständlich erklärt.

Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge ergänzt die gesetzliche Rente. Beiträge können vollständig vom Arbeitgeber, durch Entgeltumwandlung der Beschäftigten oder gemeinsam finanziert werden.

Haben Beschäftigte Anspruch auf Entgeltumwandlung?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können grundsätzlich verlangen, dass ein Teil ihres künftigen Entgelts für eine betriebliche Altersvorsorge verwendet wird. Welcher Durchführungsweg genutzt wird, hängt unter anderem vom Angebot des Arbeitgebers und möglichen Tarifregelungen ab.

Wann gilt der Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent?

Bei Entgeltumwandlung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds muss der Arbeitgeber grundsätzlich 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich weiterleiten, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Tarifvertragliche oder weitere Besonderheiten können abweichen und sollten geprüft werden.

Welcher Durchführungsweg ist für unser Unternehmen richtig?

Das hängt von Unternehmensgröße, Versorgungsziel, gewünschter Finanzierung, Verwaltungsaufwand und weiteren Rahmenbedingungen ab. Für viele kleine und mittlere Unternehmen ist die Direktversicherung ein gut handhabbarer Ausgangspunkt; eine pauschale Empfehlung wäre dennoch nicht sinnvoll.

Prüfen Sie auch bestehende bAV-Verträge?

Ja. Wir betrachten vorhandene Verträge, Zusagen, Zuschüsse, Versorgungsordnungen und Abläufe. Dabei geht es darum, Lücken, unnötige Komplexität und mögliche Nachhaftungsthemen frühzeitig sichtbar zu machen.

PERSÖNLICH STATT PAUSCHAL

Lassen Sie uns Ihre bAV
einfach und verlässlich organisieren.

Vor Ort in Geesthacht und Büchen, telefonisch, per WhatsApp, per E-Mail oder per Online-Termin. Wir begleiten Arbeitgeber und Beschäftigte von der Konzeption bis zur laufenden Betreuung.

BÜRO GEESTHACHT

Berliner Straße 4

21502 Geesthacht
ÖffnungszeitenMo. – Do. 09:00 – 12:00 UhrMi. & Do. 14:00 – 17:00 Uhrsowie nach telefonischer Vereinbarung
Route in Google Maps

BÜRO BÜCHEN

Möllner Straße 15

21514 Büchen
ÖffnungszeitenDi. & Do. 14:00 – 17:00 UhrFr. 09:00 – 12:59 Uhrsowie nach telefonischer Vereinbarung
Route in Google Maps
Hinweis: Diese Seite bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung. Maßgeblich sind die jeweilige Versorgungszusage, geltende Gesetze, Tarifverträge und Vertragsbedingungen.