Direktversicherung
Weit verbreitet und besonders für viele kleine und mittlere Unternehmen gut handhabbar.
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BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
Eine verständlich organisierte betriebliche Altersvorsorge stärkt Beschäftigte und Arbeitgeber zugleich. Wir entwickeln ein Konzept, das zu Ihrem Unternehmen passt – persönlich begleitet, nachvollziehbar dokumentiert und dauerhaft betreut.

MEHR ALS EINE ZUSATZRENTE
Die bAV kann Versorgungslücken verkleinern und zugleich zeigen, dass ein Unternehmen Verantwortung übernimmt. Entscheidend ist nicht nur das Produkt, sondern ein sauber aufgebautes Versorgungskonzept mit verständlicher Kommunikation und verlässlicher Betreuung.
VORTEILE FÜR ARBEITGEBER
Gerade im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann eine attraktive betriebliche Vorsorge den Unterschied machen. Sie ergänzt das Gehalt um einen Nutzen, der weit über den nächsten Monat hinausreicht.

ENTGELTUMWANDLUNG & ZUSCHUSS
Bei der Entgeltumwandlung fließt ein vereinbarter Teil des Bruttogehalts direkt in die betriebliche Altersvorsorge. Innerhalb der jeweils geltenden Grenzen können dadurch Steuern und Sozialabgaben in der Ansparphase reduziert werden.
Bei Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds muss der Arbeitgeber grundsätzlich 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zuschießen, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Tarifvertragliche und betriebliche Besonderheiten sind immer gesondert zu prüfen.
Nur zur Veranschaulichung: Die tatsächliche Nettobelastung hängt unter anderem von Einkommen, Steuerklasse, Sozialversicherung, Zuschuss und persönlicher Situation ab.
DIE FÜNF DURCHFÜHRUNGSWEGE
Das Betriebsrentengesetz kennt fünf Durchführungswege. Sie unterscheiden sich unter anderem bei Finanzierung, Verwaltungsaufwand, Bilanzwirkung und Gestaltungsmöglichkeiten. Wir ordnen ein, welcher Weg zu Unternehmensgröße, Belegschaft und Zielsetzung passt.
Weit verbreitet und besonders für viele kleine und mittlere Unternehmen gut handhabbar.
Rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung mit zugesagten Leistungen für Beschäftigte.
Eigenständiger Versorgungsträger mit größeren Spielräumen bei der Kapitalanlage.
Mittelbarer Durchführungsweg, häufig interessant für höhere Versorgungszusagen.
Der Arbeitgeber sagt die Versorgungsleistung unmittelbar zu und bildet dafür Rückstellungen.
bAV EINFACH MANAGEN
Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur laufenden Betreuung bleiben wir an Ihrer Seite – für Geschäftsführung, Personalverantwortliche und Beschäftigte.
Mehr auf bAV-einfach.de ↗BERATUNG & BETREUUNG
Eine bAV funktioniert nur dann gut, wenn sie im Alltag verständlich bleibt. Deshalb betrachten wir nicht allein Tarife, sondern auch die praktische Umsetzung im Unternehmen.
IHR WEG ZUM VERSORGUNGSKONZEPT
Bestehende Versorgung, Ziele, Belegschaft und mögliche Haftungsthemen erfassen.
Zuschuss, Durchführungsweg und Rahmenbedingungen passend zum Unternehmen festlegen.
Beschäftigte informieren und das Konzept bei Veränderungen dauerhaft betreuen.
FACHLICHE GRUNDLAGEN
Unsere Darstellung orientiert sich an den Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Deutschen Rentenversicherung und dem Betriebsrentengesetz. Steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und tarifvertragliche Besonderheiten sind im Einzelfall zu prüfen.
HÄUFIGE FRAGEN
Die betriebliche Altersvorsorge ergänzt die gesetzliche Rente. Beiträge können vollständig vom Arbeitgeber, durch Entgeltumwandlung der Beschäftigten oder gemeinsam finanziert werden.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können grundsätzlich verlangen, dass ein Teil ihres künftigen Entgelts für eine betriebliche Altersvorsorge verwendet wird. Welcher Durchführungsweg genutzt wird, hängt unter anderem vom Angebot des Arbeitgebers und möglichen Tarifregelungen ab.
Bei Entgeltumwandlung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds muss der Arbeitgeber grundsätzlich 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich weiterleiten, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Tarifvertragliche oder weitere Besonderheiten können abweichen und sollten geprüft werden.
Das hängt von Unternehmensgröße, Versorgungsziel, gewünschter Finanzierung, Verwaltungsaufwand und weiteren Rahmenbedingungen ab. Für viele kleine und mittlere Unternehmen ist die Direktversicherung ein gut handhabbarer Ausgangspunkt; eine pauschale Empfehlung wäre dennoch nicht sinnvoll.
Ja. Wir betrachten vorhandene Verträge, Zusagen, Zuschüsse, Versorgungsordnungen und Abläufe. Dabei geht es darum, Lücken, unnötige Komplexität und mögliche Nachhaftungsthemen frühzeitig sichtbar zu machen.
PERSÖNLICH STATT PAUSCHAL
Vor Ort in Geesthacht und Büchen, telefonisch, per WhatsApp, per E-Mail oder per Online-Termin. Wir begleiten Arbeitgeber und Beschäftigte von der Konzeption bis zur laufenden Betreuung.
BÜRO GEESTHACHT
BÜRO BÜCHEN