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D&O & MANAGERHAFTUNG

Entscheidungen tragen.
Privatvermögen schützen.

Geschäftsführer, Manager und Vorstände treffen täglich Entscheidungen mit großer wirtschaftlicher Tragweite. Entsteht der Vorwurf einer Pflichtverletzung, kann daraus eine persönliche Haftungsfrage werden – gegenüber dem eigenen Unternehmen oder gegenüber Dritten.

OrganhaftungVermögensschädenPersönliche Verantwortung
Geschäftsführung und Vorstand besprechen eine verantwortungsvolle Unternehmensentscheidung
Wer Verantwortung trägt, sollte Haftungsrisiken und Abwehrkosten gemeinsam betrachten.

VERANTWORTUNG BRAUCHT STRUKTUR

Nicht jede Fehlentscheidung ist versichert.
Jede Haftungsfrage verdient Prüfung.

Eine D&O ist kein Schutz vor wirtschaftlich erfolglosen Entscheidungen. Sie setzt dort an, wo einer versicherten Person eine Pflichtverletzung vorgeworfen und daraus ein Vermögensschaden geltend gemacht wird. Deshalb sind Tätigkeitsbild, Organstruktur und Vertragsdetails entscheidend.

01

D&O-VERSICHERUNG

Organhaftung absichern.
Ansprüche professionell abwehren.

Die D&O-Versicherung ist eine besondere Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen – beispielsweise Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte.

Im vereinbarten Umfang prüft sie, ob ein Anspruch berechtigt ist, übernimmt die Abwehr unberechtigter Forderungen und leistet bei berechtigten Schadenersatzansprüchen. Gerade die Finanzierung von Anwälten, Gutachtern und Gerichtsverfahren kann ein wesentlicher Teil des Schutzes sein.

  • Innenansprüche des eigenen Unternehmens und Außenansprüche Dritter prüfen
  • Aktuelle, frühere und zukünftige Organpersonen sauber erfassen
  • Versicherungssumme und Abwehrkosten realistisch bemessen
  • Rückwärtsdeckung, Nachmeldefristen und Kontinuität berücksichtigen
  • Tochtergesellschaften, Mandate und Auslandsbezug einbeziehen
Persönliche Beratung einer Geschäftsführerin zu D&O und Vermögensschadenhaftpflicht
02

VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHT

Wenn ein beruflicher Fehler
finanzielle Folgen hat.

Beratung, Planung, Verwaltung oder Vermittlung können bei Kunden oder Auftraggebern reine Vermögensschäden verursachen – also finanzielle Nachteile, denen weder ein Personen- noch ein Sachschaden vorausgeht.

Die Vermögensschadenhaftpflicht richtet sich nach der konkret versicherten beruflichen Tätigkeit. Sie ersetzt nicht automatisch eine D&O: Während die D&O persönliche Organhaftung adressiert, schützt die Vermögensschadenhaftpflicht das Unternehmen oder die versicherte Berufstätigkeit.

D&OLeitungsentscheidung

Persönlicher Haftungsanspruch gegen eine versicherte Organ- oder Leitungsperson.

VSHBeruflicher Fehler

Vermögensschaden aus einer versicherten Beratung, Planung oder Dienstleistung.

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WORAUF ES IM VERTRAG ANKOMMT

Deckung entsteht
im Kleingedruckten.

Die Qualität einer Managerhaftpflicht zeigt sich selten an einem einzigen Leistungsmerkmal. Wichtig ist das Zusammenspiel von versicherten Personen, zeitlicher Zuordnung, Versicherungssumme und Ausschlüssen.

  • Unternehmens-D&O und persönliche D&O sinnvoll abgrenzen
  • Anspruchserhebungsprinzip und Versicherungsbeginn verstehen
  • Nachmeldefristen bei Ausscheiden, Verkauf oder Vertragswechsel prüfen
  • Abwehrkosten, Sublimits und Jahreshöchstersatzleistung bewerten
  • Eigenschäden, Insolvenz, Steuern und Sozialabgaben nicht pauschal voraussetzen
  • Gesetzliche Selbstbehalte für Vorstände einer Aktiengesellschaft berücksichtigen

RISIKOCHECK

Vier Fragen vor dem Vergleich

  1. 01Wer soll als versicherte Person gelten?
  2. 02Welche Gesellschaften und Mandate gehören dazu?
  3. 03Welche Entscheidungen bergen die höchsten Vermögensrisiken?
  4. 04Welche Vorverträge und bekannten Umstände bestehen?
01

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Unterstützung bei straf- oder ordnungswidrigkeitsrechtlichen Vorwürfen im beruflichen Kontext – abhängig vom vereinbarten Schutz.

02

Vertrauensschaden

Schutz des Unternehmens vor bestimmten vorsätzlichen Vermögensschäden durch Vertrauenspersonen oder Dritte.

03

Cyberversicherung

IT-Forensik, Betriebsunterbrechung und Haftungsrisiken nach einem versicherten Cybervorfall.

Zur Cyberversicherung →
04

Keyperson-Absicherung

Finanzielle Folgen auffangen, wenn eine Schlüsselperson durch Krankheit, Unfall oder Tod länger ausfällt.

04

EXISTENZIELLE ERGÄNZUNGEN

Verantwortung endet nicht
bei der D&O-Police.

Persönliche Haftung ist nur ein Teil des Risikobildes. Ermittlungsverfahren, vorsätzliche Schädigungen des Unternehmens, Cyberangriffe oder der Ausfall einer Schlüsselperson können ebenso weitreichende Folgen haben.

Wir prüfen deshalb, welche Bausteine tatsächlich zu Funktion, Unternehmen und vorhandener Absicherung passen – und wo bereits ausreichender Schutz besteht.

MANAGEMENT-SCHUTZ MIT SYSTEM

01

Haftung verstehen

Funktion, Pflichten, Unternehmensstruktur und mögliche Anspruchsteller nachvollziehbar erfassen.

02

Deckung prüfen

D&O, Vermögensschadenhaftpflicht und ergänzende Bausteine sauber voneinander abgrenzen.

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Kontinuität sichern

Vorverträge, Wechsel, Nachmeldefristen und Veränderungen in der Organstruktur fortlaufend begleiten.

FACHLICHE GRUNDLAGEN

Die Darstellung zur D&O orientiert sich an den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV sowie an § 43 GmbHG und § 93 AktG. Zur Vermögensschadenhaftpflicht dienen die Musterbedingungen des GDV als allgemeine Orientierung. Maßgeblich bleiben immer der konkrete Versicherungsvertrag und der Einzelfall.

HÄUFIGE FRAGEN

Managerhaftung.
Klar eingeordnet.

Was leistet eine D&O-Versicherung?

Sie prüft versicherte Haftungsansprüche gegen Organ- und Leitungspersonen, wehrt unberechtigte Forderungen ab und leistet bei berechtigten Ansprüchen im vereinbarten Umfang. Abwehrkosten sind deshalb ein wichtiger Teil des Schutzes.

Haftet ein GmbH-Geschäftsführer persönlich?

Geschäftsführer müssen in den Angelegenheiten der Gesellschaft die gesetzlich geforderte Sorgfalt anwenden. Bei schuldhafter Pflichtverletzung kann eine persönliche Ersatzpflicht entstehen. Ob tatsächlich eine Haftung besteht, ist immer im konkreten Einzelfall rechtlich zu prüfen.

Sind vorsätzliche Handlungen versichert?

Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzungen sind regelmäßig ausgeschlossen. Je nach Bedingungswerk kann die Anspruchsabwehr zunächst finanziert werden, solange eine solche Pflichtverletzung nicht verbindlich festgestellt ist.

Reicht die Unternehmens-D&O immer aus?

Nicht zwingend. Versicherungssumme, Kreis der versicherten Personen, konkurrierende Ansprüche und die Kontrolle des Unternehmens über den Vertrag können Anlass geben, eine persönliche D&O oder ergänzende Regelungen zu prüfen.

Warum sind Nachmeldefrist und Rückwärtsdeckung wichtig?

Zwischen einer Pflichtverletzung und der späteren Anspruchserhebung können Jahre liegen. Deshalb müssen zeitliche Zuordnung, bekannte Umstände, Vorverträge und Regelungen für die Zeit nach Vertragsende besonders sorgfältig abgestimmt werden.

PERSÖNLICH STATT PAUSCHAL

Lassen Sie uns Ihre Verantwortung
systematisch absichern.

Vor Ort in Geesthacht und Büchen, telefonisch, per WhatsApp, per E-Mail oder per Online-Termin. Wir betrachten Funktion, Unternehmensstruktur und vorhandene Verträge und zeigen verständlich, welche Absicherung wirklich zusammenpasst.

BÜRO GEESTHACHT

Berliner Straße 4

21502 Geesthacht
ÖffnungszeitenMo. – Do. 09:00 – 12:00 UhrMi. & Do. 14:00 – 17:00 Uhrsowie nach telefonischer Vereinbarung
Route in Google Maps

BÜRO BÜCHEN

Möllner Straße 15

21514 Büchen
ÖffnungszeitenDi. & Do. 14:00 – 17:00 UhrFr. 09:00 – 12:59 Uhrsowie nach telefonischer Vereinbarung
Route in Google Maps
Hinweis: Diese Seite bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob Versicherungsschutz besteht, richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Vertrag, dem geltend gemachten Anspruch und den Umständen des Einzelfalls.