ZahnzusatzDie gesetzliche Krankenversicherung zahlt meistens keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays.
Folgendes ist u.a. versicherbar:
Zahnersatz, Kieferorthopädie, Inlays, Implantate, Teile der Zahnbehandlung und Prophylaxe, wie die Professionelle Zahnreinigung.
Der genaue Umfang der Absicherung ist je nach Tarif unterschiedlich und muss individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des Versicherungsnehmers angepasst werden.
Der Versicherungsschutz beginnt oft erst nach Ablauf einer Wartezeit von acht Monaten. Sollte die zahnärztliche Behandlung durch einen Unfall nötig werden, so greift der Versicherungsschutz auch dann, wenn diese acht Monate noch nicht abgelaufen sind.
Einige Versicherer verzichten auch ganz auf die Wartezeiten.
Zusätzlich gilt in nahezu allen Tarifen eine sog. Summenbegrenzung innerhalb der ersten Jahre. Hierbei wird eine Höchsterstattungssumme festgelegt, die jährlich ansteigt und nach einigen Jahren (tarifabhängig) komplett wegfällt.